Gegenmaßnahmen

Vor allem bei jungen Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtätern ist es erforderlich, den gewöhnlichen Ablauf des Jugendstrafverfahrens durch gezielte zeitliche Straffung der Abläufe besonders zu beschleunigen. Dies dient der schnellen erzieherischen Einwirkung ebenso wie dem Schutz potentieller Opfer. Die Landesregierung hat deswegen im Jahr 2007 das „Vorrangige Jugendverfahren" landesweit eingeführt. Ein Vorrangiges Jugendverfahren soll gegen solche jugendliche und heranwachsende Tatverdächtige durchgeführt werden, bei denen es aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung und der Art, Schwere oder Anzahl der ihnen zur Last gelegten Taten möglich und geboten ist, umgehend auch strafrechtlich zu reagieren. Dieses Konzept verpflichtet Staatsanwaltschaft und Polizei zur besonders engen und schnellen Zusammenarbeit, damit die Strafe gewissermaßen „auf dem Fuße folgt". Auf diese Weise wird es ermöglicht, die Hauptverhandlung vor Gericht bereits etwa sechs Wochen nach der Beschuldigtenvernehmung durchzuführen. Das Vorrangige Jugendverfahren wurde im Jahr 2009 auf sog. Schwellentäterinnen und Schwellentäter ausgeweitet. Das sind junge Menschen, die bereits mehrere erhebliche Straftaten begangen haben und deren kriminelle Karriere sich zu verfestigen droht. Seit dem Jahr 2009 werden zudem minderjährige Intensivtäterinnen und Intensivtäter bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft einheitlich erfasst und einer besonders individuellen Betrachtung sowie Maßnahmen zur Unterbindung weiterer Straftaten unterzogen.

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